Eine osteopathische Behandlung kostet 80 Euro/ 50 Minuten. Bei Kindern und Säuglingen kann die Behandlung auch kürzer sein. Der Preis wird hier nach Minuten berechnet.
Zur Abrechnung gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Hochwertige, wissenschaftliche Studien und Veröffentlichungen haben die Anerkennung der Osteopathie gefördert. Daher übernehmen die meisten Krankenkassen die Behandlungskosten (oder einen Teil der Kosten) der Behandlung: http://www.osteopathie.de/osteopathie-forschung
- Die Voraussetzungen zur Abrechnungen mit den gesetzlichen Kassen sind in meiner Praxis (auch mit Zertifikat und AVO Prüfung) alle erfüllt. Einige Kassen verlangen ein ärztliches Rezept oder eine ärztliche Empfehlung. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse oder für gesetzlich Versicherte unter osteopathie.de/Kassenliste.
- Als Heilpraktikerleistung kann die Osteopathie bes. bei Beihilfepatienten und den meisten Privatkassen auch ohne ärztliches Rezept abgerechnet werden.
- Falls Sie als Kassenpatient eine „Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen“ haben benötigen Sie kein ärztliches Rezept. Hier wird dann die Osteopathie als Heilprakikerleistung abegrechnet.
- Osteopathie ist selbstverständlich auch ohne Rezept als Selbstzahlerleistung möglich.
- Die Behandlungsfrequenz wird individuell bestimmt. In der Regel findet eine zweite osteopathische Behandlung erst nach 2-3 Wochen statt.
Vor einer osteopathische Behandlung ist es manchmal ratsam, eine einhergehende schulmedizinische Diagnostik voranzustellen. Auch Befunde aus früheren medizinischen Untersuchungen sind hilfreich. Bitte beachten Sie:
Die Osteopathie ergänzt in vielen Fällen die klassische Schulmedizin, ersetzt diese aber nicht!
Christiane Budahn
staatliche anerkannte Physiotherapeutin und Heilpraktikerin
Osteopathie mit 5 jähriger Zusatzausbildung 1600 Unterrichsstunden in Osteopathie.
Fortbildung am IFO Osteopathie für Kinder und Säuglinge.
Zertifizierter Abschluß 2013 am College Sutherland mit AVO Abrechnungszertifikat mit den gesetzlichen Kassen.